Outsourcing –
ein Begriff von immer größerer Bedeutung

Zeit für Ihr Kerngeschäft haben und die bestmögliche betriebswirtschaftliche Beratung für Sie und Ihr Unternehmen – das sind unsere höchsten Ziele.

Wachsende Anforderungen im globalen Wettbewerb erfordern schlanke, hocheffiziente Unternehmensstrukturen. Knapper werdende Ressourcen und steigender Kostendruck erfordern eine straffe und flexible Organisation. Ständige Änderungen der Gesetze und neue Rechtsprechungen erschweren oftmals die richtige Deutung und korrekte Umsetzung in der Praxis.

Überlassen Sie daher nichts dem Zufall, sondern kontaktieren Sie uns. Wir werden Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten.

Unsere Tätigkeiten definieren sich u. a. entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Tätigkeiten gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Dazu gehören:

Buchung laufender Geschäftsvorfälle (Kontierung, Erteilung von Buchungsanweisungen), d.h.:

Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (z.B. Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege, Führung eines Kassenbuchs, Ablage von Bankauszügen nach Konten getrennt),
Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen,
Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus (mit Zwischenschaltung eines Steuerberaters, nach einem vom Steuerberater aufgestellten Kontenplan),
technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials durch Kennzahlen,
steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buchführung (z. B. durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse).