Sie suchen einen kompetenten Partner für die Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihres Unternehmens?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Seit mehr als 15 Jahren betreuen wir unsere Mandanten persönlich, individuell und kompetent bei der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung. Es gehört weit mehr zu einer Abrechnung als die schlussendliche Überweisung an den Mitarbeiter.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung steht immer im Zusammenhang mit einer komplexen Abwicklung, zahlreichen rechtlichen, sich ständig verändernden Vorgaben und einem hohen Zeitaufwand.
Viele Unternehmen geben daher Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung an uns ab.
Warum das so ist?
Hier finden Sie definitiv einen Grund:
- Zeitersparnis: mehr Zeit für Ihr eigentliches Kerngeschäft
- Sorge um die Sicherstellung der fristgerechten, monatlichen Abrechnung bei Fehl- und Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen
- Geballtes Fachwissen: Durch ständige Weiterbildung sind wir immer auf dem aktuellen Stand bei Themen wie Lohnsteuer, Sozialversicherung & Co
- Kompetente Begleitung bei Prüfungen durch den Rentenversicherungsträger/Berufsgenossenschaft oder das Finanzamt
- Moderne Kommunikation über das digitale Büro – abgestimmt auf IHRE Bedürfnisse und unter dem Einsatz der DATEV-Software
- Immer ein offenes Ohr bei Fachfragen Ihrerseits
Was leisten wir:
- Die komplette, monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen Ihres Unternehmens inkl. aller notwendiger elektronischer Übermittlungen an die Behörden und Institutionen, der Pflege aller Stammdaten und vielem mehr
- Die fertige Lohn- und Gehaltsabrechnung online Ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen
- Alle notwendigen Arbeiten im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel (Lohnsteuerbescheinigung, Jahresmeldungen der Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, Schwerbehindertenabgabe etc.)
- Anträge auf Kurzarbeitergeld
- Erstattungsanträge bei den Krankenkassen für Krankheit oder Mutterschutz Ihrer Mitarbeiter
- Verdienstbescheinigungen
- Reisekostenabrechnungen
- Persönliche Besprechungen/Vorabberechnngen in Fällen von geplanten Lohnanpassungen, Sachbezugsabrechnung, Pauschalversteuerung, PKW-Nutzung, Personalkostenentwicklung, das Führen von Arbeitszeit- und Urlaubskonten, Kostenstellenabrechnung
- Und vieles mehr