Die Bundesregierung hat in der KW 11 beschlossen den Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG) nach SGB III zu vereinfachen. Dies soll Unternehmern dabei helfen, Ihre Mitarbeiter weiter zu behalten, auch wenn Aufträge wegbrechen.
Voraussetzungen:
– Erheblicher Ausfall durch unabwendbares Ereignis (10% Arbeitsausfall bei 10% der Beschäftigten), Ereignis muss vorĂĽbergehende sein
– Mind. 1 Arbeitnehmer voll SV-pflichtig
– Arbeitnehmer nicht gekĂĽndigt
– Schriftliche Anzeige bei der Agentur fĂĽr Arbeit
Verfahren:
– Antrageingang bis letzten Kalendertag des Monats in dem die Leistung beginnt
– Max 12 Monate
– Unterbrechung möglich
– Arbeitnehmer muss zustimmen
– Höhe 60% (bei kinderlosen)/67% des Nettoentgeltes
– Auszahlung ĂĽber die Lohnabrechnung
– Antrag auf Erstattung im Nachhinein durch die Arbeitsagentur (auch SV)
– Vorjahresurlaub und Ăśberstunden mĂĽssen abgebaut werden
– Muss ständig alles versucht werden den Arbeitsausfall zu verringern