Die Bundesregierung und das Finanz- und Wirtschaftsministerium haben den Weg frei für den Antrag auf staatliche Soforthilfe gemacht. Pressemitteilung BFM
Hierbei ist neu, dass Vermögen und vorhandene liquide Mittel bei Klein- und Einzelunternehmen sowie bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts nicht mitberechnet werden.
Wir haben Dir eine Anleitung und ein Rechentool bereitgestellt. Damit kannst Du ganz einfach ermitteln, ob Du Anrecht auf Soforthilfe hast.
Hier kannst Du das Excel Berechnungstool herunterladen: Download Berechnungstool
Bei Problemen mit Windows-Browsern (Edge/ Explorer) bitte Rechtsklick über dem Buttton und „Ziel speichern“ auswählen!
Anleitung zum Ausfüllen
Unter Betriebliche Kosten trägst Du bitte folgendes ein:
Alle aktuell laufenden, notwendigen Kosten, die in den kommenden 3 Monaten April – Juni 2020 anfallen wie:
- Büromiete/ Lagermiete
- Leasingraten
- Software-Programme
- Buchführung/ Steuerberatung/ Rechtsberatung
- Dienstleister
- Materialien
- Werbung
- Kontoführung
- Telefon
- Versicherungen etc.
Unter Steuerzahlungen trägst Du bitte folgendes ein:
Hier werden, unabhängig von aktuell laufenden Stundungsanträgen, die von April bis Juni anfallenden Steuerzahlungen eingetragen. Zusätzlich ergänzt Du Nachzahlungen aus Steuerbescheiden 2018. Bitte hier auch die anfallenden Gewerbesteuervorauszahlungen für Mai und die Einkommensteuervorauszahlung für Juni zusätzlich miteintragen.
Angemessener Lebensunterhalt (Private Lebenskosten):
Unter einem angemessenen Lebensunterhalt verstehen sich folgende Kosten:
- Persönlicher Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag
- Miete/Strom/Gas etc. (wenn Ehepartner, dann die Hälfte)
- Laufende sonstige Versicherungen (Auto, private Haftpflicht, Unfall …)
- Geld für Essenseinkäufe pro Monat
- Sonstige laufende Verpflichtungen wie Internet, Telefon, Gebühren
Abzüglich geschätztem Umsatz
Hier bitte den geschätzten Umsatz eintragen, den Du für die Monate April bis Juni erwartest. In den meisten Fällen wird dieser 0,- € betragen. Trotzdem ist hier, so wie bei den anderen Angaben, absolute Ehrlichkeit wichtig.
Vorhandene betriebliche liquide Mittel: ENTFÄLLT!!! (Da Personengesellschaft)
Vorhandene private liquide Mittel: ENTFÄLLT!!! (Da Personengesellschaft)
Das rote Ergebnis ist der Betrag, den Du beantragen kannst. Bei Unternehmen von 0-5 Mitarbeitern sind das maximal 9000,- €.
Den Antrag begründen
Als Antragsbegründung kannst Du folgenden Text auf Dich anpassen.
Ich bin/ wir sind „Dienstleistung eintragen“ (z.B: Hochzeitsfotograf, Weddingplaner…) in „Bundesland“.
Aufgrund der aktuellen Verfügung in „Bundesland“ ist es bis 15.06.2020 untersagt, Menschenansammlungen größer 50 Personen abzuhalten. Darunter fallen auch Hochzeiten, Geburtstage, Taufen und sonstige Veranstaltungen.
Dies bedeutet, dass ich in den kommenden 3 Monaten keinen Umsatz erwirtschaften kann, da die Termine storniert oder verschoben wurden. Aufgrund des persönlichen Kontaktverbots kommen auch keine Neukunden, beispielsweise für Familien-/ Baby-/ oder Portrait-Shootings.
Sollte ab dem 15.06.2020 das Versammlungs- und Kontaktverbot aufgehoben werden, werden so gut wie keine spontanen Neubuchungen eingehen, da erfahrungsgemäß Veranstaltungen eine lange Planungszeit vorausgeht.
Antrag ausgefüllt und was jetzt?
Den ausgefüllten Antrag kannst Du uns mit dem Exceltool zur Prüfung schicken. Wir prüfen auf Plausibilität und ergänzen evtl. Deine Begründung. Weiterhin können wir ausgesuchte Zahlen zur Untermauerung Deines Antrags hinzufügen sowie Bescheinigungen ausstellen. Nichts ist ärgerlicher als ein abgelehnter Antrag wegen Unklarheiten.