Die Bundesregierung und das Finanz- und Wirtschaftsministerium haben den Weg frei für den Antrag auf staatliche Soforthilfe gemacht. Pressemitteilung BFM
Hierbei ist neu, dass Vermögen und vorhandene liquide Mittel bei Klein- und Einzelunternehmen sowie bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts nicht mitberechnet werden.
Wir haben Dir eine Anleitung und ein Rechentool bereitgestellt. Damit kannst Du ganz einfach ermitteln, ob Du Anrecht auf Soforthilfe hast.

Hier kannst Du das Excel Berechnungstool herunterladen: Download Berechnungstool

Bei Problemen mit Windows-Browsern (Edge/ Explorer) bitte Rechtsklick über dem Buttton und „Ziel speichern“ auswählen!

 

Anleitung zum Ausfüllen

Unter Betriebliche Kosten trägst Du bitte folgendes ein:
Alle aktuell laufenden, notwendigen Kosten, die in den kommenden 3 Monaten April – Juni 2020 anfallen wie:

  • Büromiete/ Lagermiete
  • Leasingraten
  • Software-Programme
  • Buchführung/ Steuerberatung/ Rechtsberatung
  • Dienstleister
  • Materialien
  • Werbung
  • Kontoführung
  • Telefon
  • Versicherungen etc.

Unter Steuerzahlungen trägst Du bitte folgendes ein:
Hier werden, unabhängig von aktuell laufenden Stundungsanträgen, die von April bis Juni anfallenden Steuerzahlungen eingetragen. Zusätzlich ergänzt Du Nachzahlungen aus Steuerbescheiden 2018. Bitte hier auch die anfallenden Gewerbesteuervorauszahlungen für Mai und die  Einkommensteuervorauszahlung für Juni zusätzlich miteintragen.

Angemessener Lebensunterhalt (Private Lebenskosten):
Unter einem angemessenen Lebensunterhalt verstehen sich folgende Kosten:

  • Persönlicher Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag
  • Miete/Strom/Gas etc. (wenn Ehepartner, dann die Hälfte)
  • Laufende sonstige Versicherungen (Auto, private Haftpflicht, Unfall …)
  • Geld für Essenseinkäufe pro Monat
  • Sonstige laufende Verpflichtungen wie Internet, Telefon, Gebühren

Abzüglich geschätztem Umsatz
Hier bitte den geschätzten Umsatz eintragen, den Du für die Monate April bis Juni erwartest. In den meisten Fällen wird dieser 0,- € betragen. Trotzdem ist hier, so wie bei den anderen Angaben, absolute Ehrlichkeit wichtig.

Vorhandene betriebliche liquide Mittel: ENTFÄLLT!!! (Da Personengesellschaft)

Vorhandene private liquide Mittel: ENTFÄLLT!!! (Da Personengesellschaft)

Das rote Ergebnis ist der Betrag, den Du beantragen kannst. Bei Unternehmen von 0-5 Mitarbeitern sind das maximal 9000,- €.

 

Den Antrag begründen

Als Antragsbegründung kannst Du folgenden Text auf Dich anpassen.

Ich bin/ wir sind „Dienstleistung eintragen“ (z.B: Hochzeitsfotograf, Weddingplaner…) in „Bundesland“.

Aufgrund der aktuellen Verfügung in „Bundesland“ ist es bis 15.06.2020 untersagt, Menschenansammlungen größer 50 Personen abzuhalten. Darunter fallen auch Hochzeiten, Geburtstage, Taufen und sonstige Veranstaltungen.

Dies bedeutet, dass ich in den kommenden 3 Monaten keinen Umsatz erwirtschaften kann, da die Termine storniert oder verschoben wurden. Aufgrund des persönlichen Kontaktverbots kommen auch keine Neukunden, beispielsweise für Familien-/ Baby-/ oder Portrait-Shootings.

Sollte ab dem 15.06.2020 das Versammlungs- und Kontaktverbot aufgehoben werden, werden so gut wie keine spontanen Neubuchungen eingehen, da erfahrungsgemäß Veranstaltungen eine lange Planungszeit vorausgeht.

 

Antrag ausgefüllt und was jetzt?

Den ausgefüllten Antrag kannst Du uns mit dem Exceltool zur Prüfung schicken. Wir prüfen auf Plausibilität und ergänzen evtl. Deine Begründung. Weiterhin können wir ausgesuchte Zahlen zur Untermauerung Deines Antrags hinzufügen sowie Bescheinigungen ausstellen. Nichts ist ärgerlicher als ein abgelehnter Antrag wegen Unklarheiten.

 

Fragen, die Du haben könntest:

Ich habe keine Mitarbeiter. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen

Ja! Du kannst einen Antrag stellen. Dir steht dann Soforthilfe bis 9000,- € zu.

Ich habe noch 3000,- € auf dem Konto. Muss ich erst alles Geld aufbrauchen?

Wenn Du Kleinunternehmer/in, Einzelunternehmer/in oder Gesellschafter/in einer GbR bist, spielt das keine Rolle. Du kannst unabhängig von Deinem Bankguthaben/ Bargeldbestand Soforthilfe beantragen. Es kommt lediglich auf das ermittelte Ergebnis des Berechnungstools an.  Für Kapitalgesellschaften (GmbH. UG (haftungsbeschränkt, AG) und OHG gilt das nicht!

Laut Berechnung brauche ich weniger als 9000,- €. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?

Ja! Du stellst den Antrag in ermittelter Höhe. Falls Du einen höheren Finanzierungsbedarf hast, solltest Du ein KFW- Darlehen in Betracht ziehen.

Bis wann muss ich den Antrag einreichen?

Bis spätestens 31.05.2020.

Welche Soforthilfen gibt es überhaupt?

Hier findest Du alle Soforthilfen und Kreditprogramme der Länder. Mehr erfahren

Prüft Ihr den Antrag für mich?

Ja! Deinen ausgefüllten Antrag und das Exceltool schickst Du wie gewohnt an uns per Mail oder Dropbox. Wir prüfen Deinen Antrag auf Plausibilität und begründen noch zusätzlich, falls nötig. Dazu können wir mit ausgesuchten Zahlen zu Deinem Unternehmen weiterhelfen.

Wo reiche ich den Antrag ein?

Hier kannst Du Dir die Liste der zuständigen Stellen und Behörden herunterladen. Zum Download

Wo finde ich den Antrag und weitere Informationen?

Den Antrag kannst Du Dir nach Bundesland hier herunterladen. Zur Seite

Mein Antrag wurde bereits abgelehnt. Was kann ich noch tun?

Meist hast Du noch 7 Tage Frist zur Berichtigung des Antrags bekommen. Wende Dich mit der Ablehnung an uns, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wann bekomme ich das Geld?

In der Regel dauert die Bearbeitung zwei bis drei Wochen.

Ich beziehe ALG. Habe ich Anspruch auf Soforthilfe?

Bitte wende Dich in diesem Fall an uns. Wir prüfen den Einzelfall und geben Dir Auskunft.