Die Bundesregierung hat in der KW 11 beschlossen den Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG) nach SGB III zu vereinfachen. Dies soll Unternehmern dabei helfen, Ihre Mitarbeiter weiter zu behalten, auch wenn Aufträge wegbrechen.
Voraussetzungen:
– Erheblicher Ausfall durch unabwendbares Ereignis (10% Arbeitsausfall bei 10% der Beschäftigten), Ereignis muss vorübergehende sein
– Mind. 1 Arbeitnehmer voll SV-pflichtig
– Arbeitnehmer nicht gekündigt
– Schriftliche Anzeige bei der Agentur für Arbeit
Verfahren:
– Antrageingang bis letzten Kalendertag des Monats in dem die Leistung beginnt
– Max 12 Monate
– Unterbrechung möglich
– Arbeitnehmer muss zustimmen
– Höhe 60% (bei kinderlosen)/67% des Nettoentgeltes
– Auszahlung über die Lohnabrechnung
– Antrag auf Erstattung im Nachhinein durch die Arbeitsagentur (auch SV)
– Vorjahresurlaub und Überstunden müssen abgebaut werden
– Muss ständig alles versucht werden den Arbeitsausfall zu verringern